Häufig gestellte Fragen
Ihre Partyzeit
Sie haben von 22 Uhr bis 06 Uhr Morgens das Recht auf komplette Ruhe. Keine Lautstärke, die größer ist, als Zimmerlautstärke. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über eine geplante Party, damit alle Bescheid wissen. Vielleicht möchten Ihre Nachbarn ja sogar mitmachen?
Gas- oder Elektroherde
Gemietete Kocheinrichtungen sind immer gepflegt zu behandeln. Sie sollten alle Bereiche nach der Benutzung grundsätzlich reinigen, damit sie hygienisch bleiben. Nutzen Sie insbesondere bei Elektroherden für die Nahrungszubereitung im Backraum vorsorglich Aluminiumfolie oder Backpapier als Unterlage. Das erleichtert Ihnen die Reinigung der Roste.
Grillen auf dem Balkon
Wer kennt es im Sommer nicht, es ist warm und man will Grillen. Wenn Sie jedoch auf dem Balkon grillen wollen, gibt es dort oftmals ein Konfliktpotential. Aus diesem Grund sollten Sie rechtliche Einschränkungen beachten. Wenn Sie Ihrer guten Nachbarschaft nicht zwangsläufig schaden wollen, sollten Sie Ihre Nachbarn über die Aktionen informieren. Damit Sie Rauchbelastungen vermeiden können, sollten Sie auf Ihrem Balkon ausschließlich elektronische Grillgeräte nutzen. Natürlich sollten Sie am Ende auch alles wieder ordnungsgemäß aufräumen und alle Spuren beseitigen, sodass Ihre Umgebung nicht gestört wird.
Auf eine gute Nachbarschaft
In einem Haus mit mehreren Parteien können schon für Sie unbedeutende Ursachen zu Streitigkeiten führen. Verhalten Sie sich immer gerecht und rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen.
Sollten Sie bereits bestehende Streitigkeiten nicht eigenständig lösen können, wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Hauses. Natürlich können wir auch klärende Gespräche führen, um den Konflikt zu lösen.
Hausordnung
Wenn in Ihrem Gebäude mehrere Parteien leben, legt die Hausverwaltung die Regeln fest. Diese hilft jeder Partei dabei, Regeln, Rechte und Pflicht zu beachten und sorgt für ein gutes Miteinander. Falls mehrere Kulturen im selben Gebäude ansässig sind, gibt es diese auch mehrsprachig zu lesen. Die Hausordnung wird jedem neuen Mieter mit seinem Mietvertrag zur Verfügung gestellt. Halten sich alle an die Hausordnung, steht einem harmonischen Miteinander nichts mehr im Wege.
Haustiere
Schicken Sie uns immer vor Beginn der Haltung einen Antrag dafür.
Im Mietvertrag sind erlaubte Haustiere klar definiert. Haustiere, wie Hamster oder Kanarienvögel benötigen keine Genehmigung. Die Anschaffung von Katzen und Hunden müssen im Vorfeld schriftlich bei der Hausverwaltung beantragt werden.
Raubkatzen, Schlangen oder Spinnen werden als Haustiere nicht gesehen und sind grundsätzlich nicht gestattet.
Eine Tierhaltegenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung basierend darauf, welches Tier, Hauseinganges und der Wohnsiedlung. Eine erteilte Genehmigung gilt nicht allgemein, sondern nur für das Tier, für das sie beantragt wurde. Wenn Sie sich ein anderes Tier anschaffen, ist eine neue Genehmigung zu beantragen. Sollte es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit zu widerrufen.
Im Sinne guter Nachbarschaft sollte ein Hund z.B.
- Die Nachbarn nicht durch Bellen oder Jaulen stören,
- innerhalb der Wohnanlage an kurzer Leine geführt werden,
- die Wohnanlage, insbesondere Grünanlagen, Spielplätze oder Wirtschaftswege nicht verunreinigen.